AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reicherts Flüssiggas GmbH für das Online-Angebot unter www.gaspreis-online.de
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reicherts Flüssiggas GmbH (im Folgenden kurz "Reicherts Flüssiggas" genannt) gelten für das Online-Angebot unter www.gaspreis-online.de („Website“). Dies AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Reicherts Flüssiggas nicht an.
(2) "Unternehmer" im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit Reicherts Flüssiggas in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).
(3) "Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist derjenige Kunde, der mit Reicherts Flüssiggas ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seinem gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(4) "Fernabsatzverträge" sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen Reicherts Flüssiggas und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Das Angebot unter www.gaspreis-online.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung durch den Kunden dar.
(2) Bei Bestellungen von Flüssiggas auf der Website gibt der Kunden durch das Anklicken des Buttons [Kostenpflichtig bestellen] im Bestellprozess ein verbindliches Angebot hinsichtlich des Erwerbs der in der Bestellübersicht angegebenen Flüssiggasmenge ab. Unmittelbar im Anschluss an seine Bestellung erhält der Kunde von Reicherts Flüssiggas eine automatisch generierte "Bestellbestätigung" per E-Mail, die dem Kunden mitteilt, dass seine Bestellung bei Reicherts Flüssiggas eingegangen ist. Diese stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme durch Reicherts Flüssiggas dar. Reicherts Flüssiggas kann die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
(3) Bedingung für einen rechtsverbindlichen Liefervertrag ist, dass der Kunde Eigentürmer des Gastanks ist, in den das bestellte Flüssiggas eingefüllt werden soll. Reicherts Flüssiggas kann vor Auftragsbestätigung verlangen, dass der Kunde durch Kaufvertrag, einem Tankbuch oder durch ähnliche Unterlagen nachweist, dass er Eigentümer der zu befüllenden Gastankanlage ist. Kann der Kunde sein Eigentum nicht durch Unterlagen nachweisen, kann Reicherts Flüssiggas die Übersendung einer vom Kunden unterschriebenen rechtsverbindlichen Erklärung, dass der Kunde Eigentümer ist, verlangen.
(4) Reicherts Flüssiggas kann ebenso einen schriftlichen Nachweis verlangen, dass für den zu befüllenden Gasttank des Kunden die vorgeschriebenen und fälligen Sicherheits- und Betriebsprüfungen (äußere und innere Prüfung) vorliegen. Ebenso kann Reicherts Flüssiggas Nachweise verlangen, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen an die Aufstellung und Betrieb erfüllt sind.
§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlung
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführte Preis. Alle Preisangaben verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Lieferkosten werden nicht berechnet.
(2) Die Zahlung der gelieferten Menge erfolgt auf Rechnung, die nach Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig ist.
(3) Reicherts Flüssiggas behält sich vor, die Bonität des Kunden zu prüfen und/oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität Vorkasse zu verlangen.
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt nach Vertragsschluss innerhalb von zehn Werktagen nach Auftragsbestätigung und Vorlage des Eigentumsnachweises oder der rechtsverbindlichen Erklärung.
(2) Reicherts Flüssiggas wird sich hinsichtlich des genauen Liefertermins mit dem Kunden abstimmen. Eine Verzögerung aufgrund des fehlenden Eigentumsnachweises bzw. Eigentumserklärung ist von Reicherts Flüssiggas nicht zu verantworten.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die Zufahrt zu dem Gastank für einen LKW bis 28t möglich ist und holt die ggf. notwendigen Genehmigungen ein. Ebenso gewährleistet der Kunde, dass Reicherts Flüssiggas bis auf mindestens 50 Meter an den Gastank heranfahren kann.
(4) Ist die Befüllung des Gastanks aufgrund von Umständen nicht möglich, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, hat der Kunde die entstehenden Mehrkosten bzw. vergeblichen Aufwendungen zu tragen.
(5) Weicht die tatsächlich befüllte Menge von der bestellten Menge ab, bemisst sich die abzurechnende Menge nach der tatsächlich befüllten Menge. Maßgebend ist die Füllmenge, welche durch den geeichten Zähler am Tankwagen festgestellt wird. Übersteigt die befüllte Menge die bestellte Menge, ist Reicherts Flüssiggas berechtigt, die tatsächlich befüllte Gasmenge abzurechnen, wenn der Kunde sich mit der Mehrbefüllung einverstanden erklärt hat.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Weist der Kunde nicht nach, dass er Eigentümer des Gastanks ist oder stellt Reicherts Flüssiggas bei Lieferung fest oder entstehen berechtigte Zweifel, dass der Kunde nicht Eigentümer des Gastanks ist, ist der Reicherts Flüssiggas berechtigt, die Befüllung nicht durchzuführen. Weist der Kunde dann nicht vor Ort oder höchstens innerhalb von zehn Werktagen nach, dass er Eigentümer ist, ist Reicherts Flüssiggas berechtigt, die Befüllung nicht durchzuführen und/oder von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat die nutzlosen Aufwendungen von Reicherst Flüssiggas (z.B. nutzlose Anfahrt) zu ersetzen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Reicherts Flüssiggas von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegenüber Reicherts Flüssiggas geltend machen, weil der zu befüllte Gastank nicht im Eigentum des Kunden steht und dies für Reicherts Flüssiggas nicht erkennbar war.
(3) Reicherts Flüssiggas kann die Befüllung verweigern, wenn der Kunde nicht nachweist, dass die erforderlichen Prüfungen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume nicht durchgeführt wurden. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem vereinbarten Liefertermin, ist Reicherts Flüssiggas berechtigt, vom dem Vertrag zurückzutreten.
(4) Wurde die alle zwei Jahre durchzuführende äußere Prüfung nicht durchgeführt, kann der Kunde Reicherts Flüssiggas beauftragen, bei Lieferung diese Prüfung zu einem Pauschalpreis von 59,90 € (inkl. 19% MwSt.) durchzuführen.
§ 6 Anbieterkennzeichnung
Reicherts Flüssiggas GmbH, Hammermühle 36, 51491 Overath
Geschäftsführer: Fabian Reicherts, Peter Reicherts
Register: Amtsgericht Köln (HRB 71675)
UstID-Nr.: DE 814 943 810
Tel.: 0800 / 664 72 68 (gebührenfrei)
Fax.: 02206 / 80 129
E-Mail: info[at]reicherts-fluessiggas.de
§ 7 Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Hinsichtlich der Bestellung von Flüssiggas durch einen Verbraucher besteht kein Widerrufsrecht.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 8 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Kaufpreisforderung Eigentum von Reicherts Flüssiggas.
§ 10 Haftung
Bei durch Reicherts Flüssiggas und/oder ihrer Erfüllungshilfen verursachten Schäden haftet Reicherts Flüssiggas bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Reicherts Flüssiggas und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Vertragssprache, Verhaltenskodizes
Vertragssprache ist deutsch. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist Overath Gerichtsstand; Reicherts Flüssiggas ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Reicherts Flüssiggas und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften die Anwendung eines anderen Rechts erfordern.
§ 13 Hinweis nach Energiesteuer-Durchführungsverordnung
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig.
Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.